Ausschreibungen nach VOB/A 2016, VOL/A 2009 und VOF

Ausschreibungen

Gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A müssen Auftraggeber fortlaufend Unternehmen z.B auf dem Internetportal über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A ab einem Voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer informieren.

Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen zu informieren.

Die Vergabeunterlagen zu aktuellen Ausschreibungen können unter folgendem Link angefordert werden.

Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme an einer Beschränkten Ausschreibung haben, so teilen Sie uns dies mit. Ein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung besteht nicht.

Vergaben

Bauleistungen nach VOB/A
Entsprechend §20 VOB/A informieren wir über jeden vergebenen Auftrag, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt für die Dauer von sechs Monaten.

Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO
Entsprechend §30 UVgO informieren wir über jeden vergebenen Auftrag: bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und bei Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 3 Monaten.

Aktuelle Ausschreibungen als PDF

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